Intensive Einzelbetreuung nach § 27 SGB VIII, § 35 SGB VIII, § 41 SGB VIII


Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung setzt in der Lebenswelt des jungen
Menschen unter Einbezug der vorhandenen und nutzbaren sozialen Ressourcen an
und ist auf lebenspraktische Hilfen unter Nutzung auch weiterer Leistungen der
Jugendhilfe und anderer Träger ausgerichtet.
Die Betreuung besteht aus gesprächs-, handlungs- und gegebenenfalls erlebnisorientierten Inhalten. Die Betreuung ist nicht ortsgebunden und beginnt in der Lebenswelt
des jungen Menschen. Sie wird durch FamilientherapeutInnen durchgeführt.


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